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Prinzipien des Angelns in Polen |
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Wer die Fische angeln will, soll entsprechend den in unserem Lande
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Vorschriften über eine Anglerkarte und die Genehmigung für Angeln
der Fische
durch Amateure, die durch den Benutzer des entsprechenden Gewässers,
auf dem geangelt wird, ausgestellt wurde, verfügen.
Die Benutzer der binnenländischen Gewässer sind u.a. der Polnische
Anglerverband,
Fischerkooperativen und -firmen sowie die Privatpersonen.
Während des Angelns soll man die Bestimmungen des Gesetzes über
die binnenländische Fischerei und der aufgrund dieses Gesetzes
erlassenen
Verordnungen unbedingt beachten.
Von der Pflicht der Erwirkung der Anglerkarte sind sie Personen im
Alter
bis zu 14 Jahren, die unter der Aufsicht einer Person, die eine
Anglerkarte besitzt,
angeln, Ausländer, die sich in Polen vorübergehend aufhalten oder
die Personen,
die in den Gewässern, die von einem zugelassenen Fischer benutzt
werden,
angeln, soweit sie die Genehmigung von dieser Person haben, befreit.
Die Anglerkarten werden von dem für den Wohnsitz des Anglers
zuständigen Landrat
anhand der Bescheinigung darüber, daß die betreffende Person die
Prüfung
der Kenntnis der Bestimmungen des Gesetzes über die binnenländische
Fischerei
durch die Prüfungskommission des Polnischen Anglerverbandes abgelegt
hat,
ausgestellt. Die Informationen darüber, wo und wann eine solche
Prüfung abgelegt
werden kann, werden durch die lokalen Vorstände der Bezirke
des Polnischen Anglerverbandes erteilt.
Die Mitglieder des Polnischen Anglerverbandes bezahlen den
Mitgliedsbeitrag
sowie den Beitrag für den Schutz und die Bewirtschaftung der
Gewässer (für Angeln).
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags gibt jedoch kein Recht auf
Angeln in Gewässern
des Polnischen Anglerverbandes, sondern sie berechtigt nur zur
Teilnahme
an den vom Verband organisierten Anglerwettbewerben.
Dagegen nach der Bezahlung des Beitrags für Angeln kann der Angler
die Fische
in den Gewässern von solchen Bezirken angeln, mit denen sein Bezirk,
eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Beiträge für
Angeln
unterzeichnet hat (Siehe "Vereinbarungen, die zwischen den
Vorständen der Bezirken
des Polnischen Anglerverbandes im Jahre 1999" abgeschlossen wurden).
Der Angler, der einen solchen Beitrag im Bezirk Kielce oder
Tarnobrzeg bezahlt hat,
kann z.B. in den Gewässern des Polnischen Anglerverbandes in der
ganzen
Region Świętokrzyski angeln. Es ist jedoch keine Regel. Nicht alle
Bezirke,
die in den neuen Wojewodschaften funktionieren, haben die
Vereinbarungen
über die gegenseitige Anerkennung der Beiträge abgeschlossen. Zum
Beispiel haben
in der Wojewodschaft Mazowsze die Bezirke Ostrołęka und Plock die
Vereinbarung
nicht unterzeichnet.
Der Angler kann gegen zusätzliche Gebühr auf den meisten Gewässern
des Polnischen Anglerverbandes angeln (Die Gebühr darf jedoch nicht
statt des Beitrags
für Angeln, die im entsprechenden Bezirk zu entrichten ist, bezahlt
werden).
Diese landesweit gültige Gebühr berechtigt zum Angeln auf den
allgemein zugänglichen
Gewässern des Polnischen Anglerverbandes . Diese zusätzliche Gebühr
berechtigt
jedoch nicht zum Angeln auf den Gewässern des Polnischen
Anglerverbandes,
die gegen Entgelt vermietet werden, und auf den Gewässern des Landes
von Forelle
und Äsche. Die Ausländer und die Angler, die zum Polnischen
Anglerverband
nicht gehören, bezahlen die Gebühren, die vom zuständigen Vorstand
des Bezirkes bestimmt wurde.Der entsprechende Betrag für Angeln kann
im Falle
der periodischen Genehmigungen auf das Bankkonto des Benutzers des
Gewässers
nach der vorherigen Abstimmung per Telefon eingezahlt werden.
Alle zusätzliche Informationen kann man in entsprechenden Bezirken
des Polnischen Anglerverbandes oder in den zuständigen
Fischerwirtschaften erhalten.
Die Angler, die auf den Gewässern des Polnischen Anglerverbandes
angeln,
müssen neben der Bestimmungen des Gesetzes die Ordnung für Angeln
durch die Amateure des Polnischen Anglerverbandes beachten.
Eine besondere Aufmerksamkeit soll man den Tageslimiten des
Fischfanges schenken.
Der Benutzer des entsprechenden Gewässers soll in der erteilten
Genehmigung
den Angler über die auf dem entsprechenden Gewässer geltenden
Vorschriften
über den Fischfang informieren.
Die zum Angeln dienenden Boote sollen registriert werden,
d.h. auf die beiden Borden der Boote müssen dauerhafte
und gut sichtbare Registrierungsnumer aufgetragen werden.
Vorsicht !
In vielen Erholungsheimen werden an die Touristen
die nicht registrierten Boote ausgeliehen.
Unter Beachtung dieser Vorschriften werden Sie sicherlich die Zeit
am Wasser angenehm verbringen.
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Informationsquelle:
Zarząd Główny Polskiego Związku Wędkarskiego |
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